{"id":1571,"date":"2018-03-19T09:48:30","date_gmt":"2018-03-19T09:48:30","guid":{"rendered":"http:\/\/kracht-lutz-lukra-pumpen.de\/?page_id=1571"},"modified":"2020-09-04T12:01:28","modified_gmt":"2020-09-04T11:01:28","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lukra-pumpen.de\/fr\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_one_full-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf\">\n.flex_column.av-av_one_full-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_one_full-15d750bd1b332b34c6e70b077ebbccdf av_one_full first flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><section  class='av_textblock_section av-av_textblock-2de302bf1aa3cf4c9157dbe6f50ac7eb '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p><a href=\"https:\/\/www.lukra-pumpen.de\/lukra-pumpen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/agb.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-3540\" src=\"https:\/\/www.lukra-pumpen.de\/lukra-pumpen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/trace-vs-embed_5f5fd14706477833b6d0e821c21c6992-150x150.png\" alt=\"trace-vs-embed_5f5fd14706477833b6d0e821c21c6992\" width=\"50\" height=\"62\" \/><\/a>PDF-Download<\/p>\n<hr \/>\n<h1><strong>UNSERE LIEFERBEDINGUNGEN (STAND NOVEMBER 2002)<\/strong><\/h1>\n<h1><\/h1>\n<p><strong>I. Allgemeines<\/strong><br \/>\n1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.<br \/>\nEin Vertrag kommt \u2013 mangels besonderer Vereinbarung \u2013 mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers zustande.<br \/>\n2. Der Lieferer beh\u00e4lt sich an Mustern, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen u.\u00e4. Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<br \/>\n3. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<br \/>\n<strong>II. Preis und Zahlung<br \/>\n<\/strong>1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<br \/>\n2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug \u00e1 Konto des Lieferers zu leisten, und zwar:<br \/>\n1\/3 Anzahlung nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung, 1\/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahren\u00fcbergang.<br \/>\n3. Das Recht, Zahlungen zur\u00fcckzuhalten oder mit Gegenanspr\u00fcchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<br \/>\n<strong>III. Lieferzeit, Lieferverz\u00f6gerung<br \/>\n<\/strong>1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erf\u00fcllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<br \/>\n2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verz\u00f6gerungen teilt der Lieferer sobald als m\u00f6glich mit.<br \/>\n3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist \u2013 au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung \u2013 der Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<br \/>\n4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verz\u00f6gerung entstandenen Kosten berechnet.<br \/>\n5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, auf Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst mitteilen.<br \/>\n6. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistungen vor Gefahr\u00fcbergang endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird. Der Besteller kann dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausf\u00fchrung eines Teils der Lieferung unm\u00f6glich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unverm\u00f6gen des Lieferers. Im \u00fcbrigen gilt Abschnitt VII.2.<\/p>\n<p>Tritt die Unm\u00f6glichkeit oder das Unverm\u00f6gen w\u00e4hrend des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller f\u00fcr diese Umst\u00e4nde allein oder weit \u00fcberwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.<br \/>\n7. Kommt der Lieferer in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 % im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann.<\/p>\n<p>Setzt der Besteller dem Lieferer \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 nach F\u00e4lligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/p>\n<p>Weitere Anspr\u00fcche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach Abschnitt VII.2 dieser Bedingungen.<br \/>\n<strong>IV. Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/strong><br \/>\n1. Die Gefahr geht auf den Besteller \u00fcber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung \u00fcbernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach Meldung des Lieferers \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<br \/>\n2. Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umst\u00e4nden, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschlie\u00dfen, die dieser verlangt.<br \/>\n3. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit f\u00fcr den Besteller zumutbar.<br \/>\n<strong>V. Eigentumsvorbehalt<br \/>\n<\/strong>1. Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.<br \/>\n2. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.<br \/>\n3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder ver\u00e4u\u00dfern, verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat er den Lieferer unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen.<br \/>\n4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.<br \/>\n5. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zur\u00fcckgetreten ist.<br \/>\n6. Der Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.<br \/>\n<strong>VI. M\u00e4ngelanspr\u00fcche<br \/>\n<\/strong>F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Lieferung leistet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche \u2013 vorbehaltlich Abschnitt VII \u2013 Gew\u00e4hr wie folgt:<br \/>\nSachm\u00e4ngel<br \/>\n1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.<br \/>\n2. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Lieferer von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei der Lieferer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<br \/>\n3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt der Lieferer \u2013 soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt \u2013 die Kosten des Ersatzst\u00fcckes einschlie\u00dflich des Versandes. Er tr\u00e4gt au\u00dferdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskr\u00e4fte einschlie\u00dflich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung des Lieferers eintritt.<br \/>\n4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 eine ihm gesetzte angemessene Frist f\u00fcr die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen l\u00e4sst. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.<br \/>\nWeitere Anspr\u00fcche bestimmen sich nach Abschnitt VII.2 dieser Bedingungen.<br \/>\n5. Keine Gew\u00e4hr wird insbesondere in folgenden F\u00e4llen \u00fcbernommen:<br \/>\nUngeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besitzer oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse \u2013 sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind.<br \/>\n6. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgem\u00e4\u00df nach, besteht keine Haftung des Lieferers f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen.<br \/>\nGleiches gilt f\u00fcr ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene \u00c4nderungen des Liefergegenstandes.<br \/>\nRechtsm\u00e4ngel<br \/>\n7. F\u00fchrt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grunds\u00e4tzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in f\u00fcr den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.<br \/>\nIst dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht m\u00f6glich, ist der Besteller zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.<br \/>\n8. Die in Abschnitt VI.7 genannten Verpflichtungen des Lieferers sind vorbehaltlich Abschnitt VII.2 f\u00fcr den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschlie\u00dfend.<br \/>\nSie bestehen nur, wenn:<br \/>\n\u2022 der Besteller den Lieferer unverz\u00fcglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,<br \/>\n\u2022 der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Anspr\u00fcche unterst\u00fctzt bzw. dem Lieferer die Durchf\u00fchrung der Modifizierungsma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df Abschnitt VI.7 erm\u00f6glicht,<br \/>\n\u2022 dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich au\u00dfergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,<br \/>\n\u2022 der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und<br \/>\n\u2022 die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenm\u00e4chtig ge\u00e4ndert oder in einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Weise verwendet hat.<br \/>\n<strong>VII. Haftung<br \/>\n<\/strong>1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschl\u00e4gen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen \u2013 insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes \u2013 vom Besteller nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend.<br \/>\n2. F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 nur<br \/>\na) bei Vorsatz,<br \/>\nb) bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers \/ der Organe oder leitender Angestellter,<br \/>\nc) bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit,<br \/>\nd) bei M\u00e4ngeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,<br \/>\ne) die M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird.<br \/>\nBei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.<br \/>\nWeitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<br \/>\n<strong>VIII. Verj\u00e4hrung<br \/>\n<\/strong>Alle Anspr\u00fcche des Bestellers \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 verj\u00e4hren in 12 Monaten. F\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche nach Abschnitt VII.2 a \u2013 e gelten die gesetzlichen Fristen.<br \/>\n<strong>IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br \/>\n<\/strong>1. F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien untereinander ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br \/>\n2. Gerichtsstand ist das f\u00fcr den Sitz des Lieferers zust\u00e4ndige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.<\/p>\n<\/div><\/section><\/div><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1571","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - LUKRA Pumpen<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/lukra-pumpen.de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"fr_FR\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - LUKRA Pumpen\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/lukra-pumpen.de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"LUKRA Pumpen\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2020-09-04T11:01:28+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/www.lukra-pumpen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/trace-vs-embed_5f5fd14706477833b6d0e821c21c6992-150x150.png\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Dur\u00e9e de lecture estim\u00e9e\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"29 minutes\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/lukra-pumpen.de\\\/agb\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/lukra-pumpen.de\\\/agb\\\/\",\"name\":\"AGB - 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